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Fahrschule Pegasus

Seminare Berufskraftfahrer für deine Fahrausbildung

Berufskraftfahrerausbildung - §5 BKrFQG und §4 BKrFQV

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft. Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw oder Bus)

Wer ist betroffen?

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
  • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

Alle LKW-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t zulässige Gesamtmasse die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

  • 1. Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
  • 2. Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
  • 3. Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Umsteiger:

  • Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt

Quereinsteiger:

  • Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)

Übergangsregelung

  • Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht: Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)

Wie lange ist die Qualifikation gültig?

  • 5 Jahre

Ab dem 25.02.2023 beginnen wir die Berufskraftfahrerweiterbildung Modul 1-5. 

Eine vorherige Anmeldung ist dringend erforderlich!!

Die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Die Fahrschule Pegasus in Rathenow und Premnitz ist euer Ansprechpartner rund um die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer. Gerne beraten wir euch zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Ausbildung. Zudem bieten wir verschiedene Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer. Selbstverständlich bereiten wir euch auch auf den richtigen Umgang mit Gefahrgut oder das Führen von Ladekränen oder Gabelstaplern vor.

Ausbildungsziel

  • Ausbildung mit anschließender Prüfung der Führerscheinklassen C, CE zum Führen von schweren Lkw´s mit / ohne Anhänger und Sattelzügen > 3,5 t (Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten!).
  • Zum gewerblichen Gütertransport, als Selbstständiger-, Angestellter- oder als Aushilfe arbeitender Lkw-Fahrer, muss die Beschleunigte Grundqualifikation oder Grundqualifikation mit IHK-Prüfung erworben werden!

Führerschein Klasse C/CE

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
  • Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Beschleunigte Grundqualifikation

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV)

Ladungssicherung

  • Ladungssicherung ist ein ernst zu nehmendes Thema. Millionen Tonnen Ladung wird täglich auf unseren Straßen transportiert.
  • Durch anfahren, bremsen, Kurven fahren werden häufig die entstehenden Kräfte unterschätzt – die Ladung wird zum Unfallrisiko. Denn kein Gewicht bleibt von selbst auf der Ladefläche haften. Durch abrupte Brems- oder Ausweichmanöver können nicht- oder unzureichend gesicherte Teile einer Ladung zu unkontrollierbaren Geschossen werden.
  • Qualitätsmerkmale sind nicht nur Schnelligkeit, Flexibilität oder Zuverlässigkeit, sondern auch eine gute Ladungssicherung beweist Professionalität und trägt zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei!
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