Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft. Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).
Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw oder Bus)
Wer ist betroffen?
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
- Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
Alle LKW-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t zulässige Gesamtmasse die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben
Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis?
Es gibt 3 verschiedene Varianten:
- 1. Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
- 2. Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
- 3. Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)